Regelmäßig alle zwei Jahre ändert sich das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Es regelt insbesondere die Vorschriften für den Transport, die Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung sowie Dokumentation von Gefahrgütern. Mit der 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 (BGBl. 2020 II S. 757 werden die zum 1. Januar 2021 international in Kraft tretenden Vorschriften des ADR verkündet. Es ist zwingend nach einer Übergangsfrist, ab dem 1. Juli 2021 anzuwenden. Wer jetzt schon wissen möchte, was auf ihn zukommt, kann den Wortlaut der Verordnung auf den Internetseiten des Bundesverkehrsministerium einsehen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriften-strasse.html
Ergänzend hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) einen Leidfaden mit den wichtigsten Änderungen veröffentlicht. Der Leidfaden steht online auf der DSLV-Webseite zur Verfügung: https://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9puj8j.html
Des Weiteren haben aktuell verschiedene Verlage Fachliteratur zum neuen Gefahrgutrecht veröffentlicht, welche einen guten Überblick über die Änderungen vermitteln:
Ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech: https://www.adr-2021.de/#adr-2021; Verlag Heinrich Vogel, Springer Fachmedien München GmbH, München: https://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/gefahrgut/fahrerinformation/gefahrgut-fahrer-unterwegs-2021.html; Verkehrs-Verlag J-Fischer GmbH Co. KG, Düsseldorf: https://www.verkehrsverlag-fischer.de/index.php?cat=c38_ADR–und-RID-Titel–Strasse-Bahn–Buecher-Strasse-Bahn.html&XTCsid=r8d1mr60q7ne0mb0ev9keis6n1; Reguvis Fachmedien GmbH, Köln: https://www.reguvis.de/gefahrgut.html.